Geschäftsordnung des Entscheidungsgremiums
190212_geschaeftsordnung_jagstregion.pdf
Das gewählte Entscheidungsgremium hat die Aufgabe über die Förderung der eingereichten Projektanträge zu entscheiden. In der Geschäftsordnung wird festgelegt, auf welche Art und Weise Beschlüsse in diesem Gremium fallen.