Jagstregion-Jugendfonds

Die Grundsteine für die gesellschaftliche Mitverantwortung werden insbesondere im Kinder- und Jugendalter gelegt. Daher sollen Jugendliche motiviert werden, selbst in der Regionalentwicklung aktiv zu werden und ihr Lebensumfeld mitzugestalten.

Für ihre eigenen Ideen (selbst entwickelt und umgesetzt) können Jugendliche eine finanzielle Unterstützung von bis zu 250 € pro Projekt aus dem Jugendfonds der Jagstregion erhalten.

Gefördert werden:
• Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Vorhaben
• Veranstaltungen, Seminare
• Ausstattung von Jugendtreffs

Antragsberechtigt sind:
• Jugendgruppen (min. 3 Jugendliche zwischen 12 und 25 Jahren)
• Jugendvereine, -organisationen und -verbände

Das Antragsformular kann hier oder im Downloadbereich heruntergeladen werden. 

Weitere Fördervoraussetzungen:
• Die Förderung erfolgt nur außerhalb von Fachförderungen und Vereinszwecken (Ausnahme: originäre Jugendvereine).
• Die Abrechnung erfolgt über ein Treuhänderkonto (Bankkonto der Organisation bzw. eines von der Gruppe bestätigten Treuhänders)
• Die Zuteilung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Vereinsvorstands und der verfügbaren Mittel nach dem Eingangsdatum der Anträge. Die Zuwendung des Fonds sind freiwillige Leistungen auf die kein Rechtsanspruch besteht.
• Speisen und Getränke werden nicht gefördert.

Tipp:
Die Förderung aus dem Jagstregion-Jugendfonds kann mit anderen Förderungen kombiniert und kumuliert werden. Daher empfiehlt sich auch die Kontaktaufnahme mit der Gemeinde vor Ort sowie mit dem Kreisjugendring, um weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für euer Projekt auszuloten.