Neue LEADER-Projekte werden gesucht

Die LEADER-Aktionsgruppe Jagstregion schreibt ein neues Budget für ein breites Förderspektrum aus.
Eigentlich war geplant, dass 2020 mit der LEADER-Förderung in der Jagstregion Schluss sein wird. Da jedoch der Start der anschließenden Förderperiode auf 2023 verschoben wurde, geht die LEADER Jagstregion in eine unverhoffte Verlängerung.
So besteht für Projekte aus der Region im Jahr 2021 noch zweimal die Chance auf eine attraktive Förderung durch EU- und Landesgelder. Der erste Projektaufruf des Jahres ist nun gestartet, ein weiterer Aufruf folgt voraussichtlich im Spätsommer:

Neben kommunalen Projekten können insbesondere auch Projekte von Unternehmen, Vereinen oder Privatpersonen gefördert werden, die die Standort- und Lebensqualität in der Region verbessern. Ebenso werden Projekte gesucht, die der Gründung oder Weiterentwicklung von kleinen Unternehmen durch Frauen dienen. LEADER-Projekte sollen für die Region etwas Neues oder Einzigartiges leisten und langfristig positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Wirkungen aufweisen sowie sich in den definierten Handlungsfeldern der Jagstregion „Gemeinschaft und Leben", „Bildung und Arbeit", „Ländlicher Raum und Nachhaltige Entwicklung" sowie „Freizeit und Kultur" wiederfinden. Aufgrund enger zeitlicher Vorgaben müssen die Projekte bereits gut geplant sein und bis spätestens Mitte 2023 abgeschlossen werden können.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

Insgesamt stehen vorbehaltlich 300.000 € EU-Mittel zuzüglich entsprechender Landesmittel für die Projektförderung zur Verfügung. Bis zum 19. April 2021 können Anträge eingereicht werden. Aus den eingereichten Anträgen wählt der Verein Bürgerschaftliche Regionalentwicklung Jagstregion voraussichtlich am 12. Mai 2021 Projekte für eine LEADER-Förderung aus. Vor der Einreichung eines Projektantrags empfiehlt sich in jedem Fall der Kontakt zum LEADER-Regionalmanagement, um die Förderfähigkeit der Projektidee zu klären. Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement der Jagstregion (info@jagstregion.de, 07961 / 814-96).

Details zum zwölften Projektaufruf vom 19. März 2021:

  • Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: Montag, 19. April 2021
  • Voraussichtlicher Auswahltermin: Mittwoch, 12. Mai 2021
  • Höhe des EU-Fördermittel-Budgets: 300.000 €
  • Themenbereiche: alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Jagstregion
  • Module: Modul 1, Modul 2, Modul 4 (IMF), Modul 6
  • Einreichfrist der Förderanträge bei den Bewilligungsbehörden nach positivem Beschluss durch die LAG Jagstregion: 16.08.2021
  • Die Auswahlkriterien sind unter www.jagstregion.de öffentlich zugänglich.
  • Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf: LEADER-Geschäftsstelle Jagstregion, Postadresse: Obere Straße 13, 73479 Ellwangen. Sitz der Geschäftsstelle: Obere Straße 11, 73497 Ellwangen.


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