Anträge auf eine Förderung von Projektvorhaben in LEADER können ab sofort von allen Interessierten gestellt werden.
Stichtag für die Einreichung der LEADER-Projektanträge: Mittwoch, 19. April 2023.
Voraussichtlicher Auswahltermin: Dieser wird den Antragstellerinnen und Antragstellern frühzeitig mitgeteilt.
Die Projekte müssen bis spätestens Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden und bis Anfang des Jahres 2025 ihren Verwendungsnachweis einreichen können.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle Jagstregion zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen.