LEADER-Fördergelder für tolle Projektideen – Bewerbungen sind wieder möglich

Die LEADER-Jagstregion stellt nochmals Gelder für die Förderung von Projekten zur Verfügung. Gesucht sind Projekte die bereits gut vorbereitet und weitgehend umsetzungsreif sind. Gefördert werden können kurzfristig umsetzbare private nicht-investive Kunst- und Kulturprojekte, Projekte zur Landschaftspflege oder Projekte, die der Gründung und Weiterentwicklung von kleinen Unternehmen durch Frauen dienen. Zudem können sowohl kommunale Projekte, als auch Projekte von Unternehmen, Vereinen oder Privatpersonen eine LEADER-Förderung erhalten, die spätestens bis zur Mitte des Jahres 2024 abgeschlossen werden können.

Die Projekte sollen für die Region etwas Neues oder Einzigartiges leisten und langfristig positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Wirkungen aufweisen sowie sich in den definierten Handlungsfeldern der Jagstregion „Gemeinschaft und Leben", „Bildung und Arbeit", „Ländlicher Raum und Nachhaltige Entwicklung" sowie „Freizeit und Kultur" wiederfinden.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Bis zum 21. Januar 2022 können die Anträge eingereicht werden. Aus den eingereichten Anträgen wählt der Verein Bürgerschaftliche Regionalentwicklung Jagstregion voraussichtlich am 22. Februar 2022 die Projekte für eine LEADER-Förderung aus. Vor der Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement der LEADER-Jagstregion unbedingt empfohlen, um die Förderfähigkeit der Projektidee zu klären (info@jagstregion.de, 07961 / 814-96).

Details zum 14. Projektaufruf vom 18. November 2021:
• Datum des Aufrufs: Donnerstag. 18. November 2021
• Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: Freitag, 21. Januar 2022
• Voraussichtlicher Auswahltermin: Dienstag, 22. Februar 2022
• Themenbereiche: alle Handlungsfelder des REK der LAG Jagstregion
• Fördermodule: Modul 1, Modul 2, Modul 3 (LPR), Modul 4 (IMF), Modul 5 (Kunst & Kultur), Modul 6
• Höhe des Landesmittel-Budgets für diesen Aufruf (unter Vorbehalt):
o 150.000 EUR für LPR-Projekte
o 10.000 EUR für Projekte im Bereich Kunst & Kultur
o 7.000 EUR für IMF-Projekte (zzgl. entsprechender EU-Mittel)
• Höhe des EU-Budgets für diesen Aufruf: 20.000 € zzgl. ggfs. verfügbarer Restmittel

Hinweis:
Die Bereitstellung der Landesmittel steht in 2022 unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Landeshaushalts vom Landtag und der Zuweisung durch das Finanzministerium. Das wird voraussichtlich erst im Februar 2022 der Fall sein. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die im Projektaufruf genannten Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtages stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob die Fördermittel für Projekte der LEADER-Module 3 bis 5 bereitstehen. Bei der Bewilligung der Projekte könnte es daher zu Verzögerungen kommen und im schlimmsten Ausnahmefall auch keine Zustimmung erfolgen.


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