Neue Chance auf LEADER-Förderung in der Jagstregion

Die LEADER-Jagstregion stellt neue Gelder für die Förderung von Projekten zur Verfügung. Für eine Bewerbung auf die Förderung ist ein Projektantrag notwendig. Dieser kann ab dem 12. August 2021 bei der Geschäftsstelle der LEADER-Jagstregion mit Sitz in Ellwangen eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 22. September 2021.

Es können sowohl kommunale Projekte, als auch Projekte von Unternehmen, Vereinen oder Privatpersonen gefördert werden, die die Standort- und Lebensqualität in der Region verbessern. Die LEADER-Projekte sollen für die Region etwas Neues oder Einzigartiges leisten und langfristig positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Wirkungen aufweisen sowie sich in den definierten Handlungsfeldern der Jagstregion „Gemeinschaft und Leben", „Bildung und Arbeit", „Ländlicher Raum und Nachhaltige Entwicklung" sowie „Freizeit und Kultur" wiederfinden. Aufgrund enger zeitlicher Vorgaben müssen die Projekte bereits gut geplant sein und bis spätestens zur Mitte des Jahres 2023 abgeschlossen werden können.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

Insgesamt stehen vorbehaltlich ca. 275.000 € EU-Mittel zuzüglich entsprechender Landesmittel für die Projektförderung zur Verfügung. Aus den eingereichten Anträgen wählt der Verein Bürgerschaftliche Regionalentwicklung Jagstregion voraussichtlich am 16. November 2021 Projekte für eine LEADER-Förderung aus. Vor der Einreichung eines Projektantrags empfiehlt sich in jedem Fall der Kontakt zum LEADER-Regionalmanagement, um die Förderfähigkeit der Projektidee zu klären. Das Regionalmanagement steht Ihnen für Fragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung (info@jagstregion.de, 07961 / 814-96).

Details zum 13. Projektaufruf vom 12. August 2021:

  • Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: Mittwoch, 22. September 2021
  • Voraussichtlicher Auswahltermin: Dienstag, 16. November 2021
  • Höhe des EU-Fördermittel-Budgets: 275.401,35 €
  • Themenbereiche: alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Jagstregion
  • Module: Modul 1 (kommunal), Modul 2 (privat), Modul 6 (privat, Priorität 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO)
  • Einreichfrist bei den Bewilligungsbehörden nach positivem Beschluss durch die LAG Jagstregion: 17. Januar 2022
  • Die Auswahlkriterien sind unter www.jagstregion.de öffentlich zugänglich.
  • Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf: LEADER-Geschäftsstelle Jagstregion, Postadresse: Obere Straße 13, 73479 Ellwangen. Sitz der Geschäftsstelle: Obere Straße 11, 73497 Ellwangen.


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