LEADER-Projektauswahl Oktober 2020

Die nächste Einreichungsfrist für LEADER-Projekte ist der 6. Oktober 2020. Die Projektauswahl findet voraussichtlich in einem Umlaufverfahren bis zum 23. Oktober 2020 statt.

Die Projekte werden vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Land Baden-Württemberg beschlossen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. 

Gefördert werden können investive und nicht-investive Vorhaben öffentlicher Träger (Modul 1) sowie private und gewerbliche investive Vorhaben (Modul 2). Möglich sind hier u. a. auch Projekte in den Bereichen Dorferneuerung & Unternehmensgründung, Grundversorgung und Tourismus. Neben Kommunen können insbesondere auch Unternehmen oder Privatpersonen Antragsteller sein.

Es können Vorhaben für die vier Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden: Gemeinschaft und Leben, Bildung und Arbeit, Ländlicher Raum und Nachhaltige Entwicklung, Freizeit und Kultur.

Aus den eingereichten Anträgen wählt der Verein Bürgerschaftliche Regionalentwicklung Jagstregion anhand der geltenden Projektauswahlkriterien Projekte für eine LEADER-Förderung aus.

Die Anträge sind bis zum 6. Oktober 2020 bei der Geschäftsstelle Jagstregion, Obere Straße 13, 73479 Ellwangen schriftlich einzureichen. Vor der Einreichung eines Projektantrags empfiehlt sich in jedem Fall der Kontakt zum LEADER-Regionalmanagement, um die Förderfähigkeit des Projekts zu klären. Das Regionalmanagement ist telefonisch unter 07961 81-496 und per E-Mail unter info@jagstregion.de zu erreichen.

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