Durchgängig Bewerbungen auf LEADER-Fördergelder möglich

Nur noch bis Ende des Jahres 2020 sind Anträge auf LEADER-Fördergelder möglich. Bewerbungen sind laufend möglich – kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer Projektidee.

Für die verbleibenden Monate der LEADER-Förderperiode 2014-2020 sind Bewerbungen auf einen landesweiten LEADER-Fördermitteltopf möglich, für den die LEADER-Aktionsgruppe Jagstregion bis spätestens zum Ende eines Monats Projekte anmelden kann. Etwaige Förderanträge müssen dementsprechend der Geschäftsstelle bis spätestens Anfang eines Monats vollständig vorliegen, um noch eine fristgerechte Beschlussfassung des Entscheidungsgremiums zu ermöglichen.

Wichtiger Hinweis: Um in das Auswahlverfahren aufgenommen werden zu können, müssen die Projekte alle notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen haben, um zeitnah umgesetzt werden zu können (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Förderantrag. Sie erreichen uns telefonisch unter 07961/81-497 oder via Email info@jagstregion.de.

Verbindlicher Textbaustein des Landes zu kommenden Auswahlentscheidungen

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2020 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.


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